§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden. Für Dienstleistungsaufträge für unsere Archivcentren gelten unsere ergänzenden Verkaufs- und Lieferbedingungen
für die Archivcentren.
2. Verbraucher i. S. der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäfts-beziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i. S. der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handeln. Kunde i. S. der Geschäftsbeziehungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden - selbst bei Kenntnis - nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
4. Unsere Forderungen haben wir im Rahmen eines laufenden Factoringvertrages an die EUROFACTOR AG, Bajuwarenring 3, 82041 Oberhaching b. München bzw. Postfach 11 07, D-82032 Deisenhofen abgetreten.Die Produktverantwortung
verbleibt gleichwohl ausschließlich bei uns. Eine Produktverantwortung der EUROFACTOR AG ist ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, Informationen und Daten über den Kunden zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten, zu nutzen und an Dritte
insbesondere zum Zwecke des Forderungseinzugs oder des ausgelagerten Debitorenmanagements zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung weiterzugeben.
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Das gilt auch für die Druckqualität aus bereitgestellten Druckerprofilen.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (auch durch Rechnung oder Lieferschein) oder durch Auslieferung der
Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit
der Annahmeerklärung verbunden werden. Bei Bestellung auf elektronischem Wege wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
4. Wir sind stets bemüht, so rasch wie möglich zu liefern. Feste Lieferfristen bestehen nicht. Sofern abweichend hiervon ein fester Liefertermin vereinbart ist, hat der Kunde im Falle des Verzugs der Lieferung eine angemessene Nachfrist von in der
Regel vier Wochen zu setzen. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere
bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Über eine nachhaltige Nichtverfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird zurückerstattet.
§ 3 Höhere Gewalt
Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbarer Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen
oder andere von der leistungspflichtigen Partei nicht zu vertretende Hindernisse, welche die Herstellung, den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch verringern, verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für Dauer und
Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme. Wird infolge der Störung die Lieferung und/oder Abnahme um mehr als acht Wochen überschritten, so sind beide Teile zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisem oder vollständigem
Wegfall unserer Bezugsquellen sind wir nicht verpflichtet, uns bei fremden Vorlieferanten einzudecken. In diesem Fall sind wir berechtigt, die verfügbaren Warenmengen unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs zu verteilen.
§ 4 Versand
Wir behalten uns die Wahl des Versandweges und der Versandart vor. Durch besondere Versandwünsche des Kunden verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. Das gleiche gilt für nach Vertragsschluß eintretende Erhöhungen der Frachtsätze,
etwaige Mehrkosten für Umleitung, Lagerkosten etc., sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller
Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen
in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Wege einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen
Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 3 und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Gegenüber
Unternehmern stellt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts allein allerdings noch keine solche Rücktrittserklärung dar. Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber; es liegt darin, auch wenn nachträglich Teilzahlungen
gestattet wurden, kein Rücktritt vom Vertrag.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir
nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche als gefährdet, hat der Unternehmer auf eine entsprechende Aufforderung durch uns die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen
Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur unmittelbaren Durchsetzung unserer Rechte erforderlich sind.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets in unserem Namen und Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des
Rechnungswerts der von uns gelieferten Ware zum Rechnungswert der sonstigen verarbeiteten Gegenstände. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
7. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen gegen den Unternehmer um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Unternehmers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet. Die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten erfolgt durch uns.
8. Sämtliche zu unseren Gunsten bestehenden Rechte aus den vereinbarten Sicherungsabreden, insbesondere Sicherungs- und Vorbehaltseigentum in allen Formen, sind auf die EUROFACTOR AG übertragen.
§ 6 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht für Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommuni-kationsmitteln abgeschlossen werden, ein Widerrufsrecht zu.Fernkommunikationsmittel sind Kommuni-kationsmittel, die
zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere
Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mail sowie Rundfunk-, Tele- und Mediendienste.
1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch
Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist gegenüber der Neschen AG, Hans-Neschen-Straße 1, 31675 Bückeburg zu erklären.
2. Wir behalten uns vor, die Ware erst nach Ablauf der Widerrufsfrist zu liefern.
3. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40,00 €
der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert von über 40,00 € hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
4. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die
reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
§ 7 Vergütung
1. Der angebotene Kaufpreis ist der Nettopreis ab Werk.
Der Mindestbestellwert beträgt 80,- €, kein Mindermengenzuschlag. Beim Versendungskauf wird gegenüber Verbrauchern eine Versandkostenpauschale in Höhe von 15,00 € bis 31 kg Warengewicht, 25,00 € für 32 kg bis 99,99
kg Warengewicht und 30,00 € ab 100,00 kg Warengewicht erhoben. Gegenüber Unternehmern werden die Versandkosten nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme, Rechnung oder Eurocard
(Mastercard) und Visa-Card leisten.
2. Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug oder binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto zu erfolgen. Nach Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungsdatum kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Zahlungen
können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das in der Rechnung ausdrücklich angegebene Konto der EUROFACTOR AG geleistet werden. Maßgeblich für den Zahlungszeitpunkt ist die Gutschrift auf dem vorgenannten Konto der EUROFACTOR
AG.
Gerät der Kunde mit der Begleichung einer Rechnung oder Rate in Verzug, werden sämtliche noch offenen Rechnungs- bzw. Ratenbeträge sofort zur Zahlung fällig. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über
dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen
und geltend zu machen.
3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Gefahrübergang
1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder eine sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über.
2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§ 9 Gewährleistung
1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nur nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen
Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel unter Angabe von Rechnungsnummer, Produktnamen, Abmessung, Chargennummer, Materialmenge und Fehlerbeschreibung unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von einer Woche
ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt,
zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung,
erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher
durch unzutreffende Herstelleraussage zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. Wir behalten uns bis zum
Abschluss der Reklamationsbearbeitung vor, das reklamierte Material zwecks Labor-Prüfungen vom Kunden zurückzufordern.
5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung
Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig
verursacht haben.
6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjäh-rungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der
Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 4 dieser Bestimmung).
7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Soweit Gegenstand des Handelsgeschäfts Textilien sind, gelten für die Textilien die im Katalog unter der Rubrik „Verarbeitungshinweise“ gesondert beschriebenen Fehlertoleranzen.
8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 10 Haftungsbeschränkungen
1. Bei einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Schadensersatzansprüche des Unternehmers – auch außervertraglicher Art – sind im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzung durch unsere gesetzlichen Vertreter und andere Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, dass die Verletzung eine
Pflicht betrifft, die für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei unzurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des
Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Die Regelungen der UN-Konvention zur Abtretung von Forderungen im internationalen Handelsverkehr gelten bereits jetzt aufschiebend
bedingt auf den Moment deren Inkrafttretens als vereinbart.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wahlweise unser Geschäftssitz bzw. der Geschäftssitz der EUROFACTOR
AG. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Erfüllungsort ist Bückeburg.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung einer Lücke im Vertrag mit dem Kunden
oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: April 2005